Meine berufliche Qualifikation und die Kurskonzepte wurden von den Krankenkassen geprüft. Einige gesetzl. Krankenkassen fördern die Kurse im Rahmen "Primärprävention nach § 20 (Abs. 1 SGB V)".
Bitte setzen Sie sich ggf. direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, ob sie Ihnen die Kurskosten teilweise erstattet.